Die im Internet angebotenen Verstärkter erfüllen häufig nicht die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen. Der Einsatz dieser Geräte verstößt daher gegen die Vorschriften: Gemäß § 149 Abs. 1 Nr. 10 TKG handelt es sich bei der Inbetriebnahme eines Repeaters ohne Netzbetreiber-Zustimmung oder bei fehlender Zuweisung der Netzfrequenz um eine Ordnungswidrigkeit. Gesetzgeber und Netzbetreiber können diesen Verstoß mit empfindlichen Geldstrafen von mehr als 10.000 Euro bestrafen.