Bei der Installation von Repeatern zur Errichtung einer Inhouseversorgung sind die gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Netzbetreiber zu beachten. Die endgültige Genehmigung beziehungsweise Zulassung erfolgt durch den Netzbetreiber sowie die zuständige Regulierungsbehörde – die Bundesnetzagentur (BNetzA).