Ja, grundsätzlich gibt es keine Beschränkung der Anzahl von Frequenzen. Die Frequenzen können über die Bundesnetzagentur beantragt werden, hier unterstützen wir Sie gerne. Da die Netze auf die Ausdehnung innerhalb eines begrenzten Gebietes beschränkt werden, ist zu erwarten, dass es bis auf den Bereich der Grundstücksgrenzen kaum Probleme, z. B. durch Interferenzen, geben wird. In größeren Industriegebieten kann es zukünftig eventuell zu einer höheren Dichte von Campus-Netzen kommen. In diesem Falle verlangt die Bundesnetzagentur eine Abstimmung mit den betroffenen Nachbarn. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, sind Grenzwerte auf den Grundstücksgrenzen einzuhalten.