Für die Planung einer Objektfunkversorgung sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweiligen Behörde oder die Richtlinien des privaten Mobilfunkbetreibers relevant. Diese Vorgaben legen fest, wie die professionelle Funkanlage oder der Repeater im Objekt installiert werden. Bei professionellen Funkanlagen erfolgt in der Regel eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur – diese vergibt die Frequenz zur Nutzung.